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Kanalinstandhaltungsplanung für den ländlichen Raum aus der Sicht eines Ingenieurbüros
Autor:
Dipl.-Ing. Bernhard Fried, Geschäftsführer der KommunalPlan GmbH Braun und Jung, Erlenbach
Verwendete Literatur:
Textausgabe der ATV-DVWK M 197, Fachzeitschriften wie Korrespondenz Abwasser, verschiedene Ausgaben
Die Probleme bei der
Entwicklung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsstrategien sind überall vergleichbar. Dennoch meine ich, dass die damit verbundenen Probleme auf dem flachen Land oft anders angegangen werden müssen, als in Städten, die über eigene Netzbetriebe oder spezielle Tiefbauabteilungen verfügen.
Damit Sie leichter verstehen und beurteilen können, wie ich dazu komme, diese These aufzustellen, gestatten Sie mir, dass ich mich und meinen beruflichen Werdegang kurz vorstelle. Wie Sie dabei sehen, komme ich nicht von der theoretischen Seite, ich habe nicht promoviert und auch keine bedeutsamen wissenschaftliche Versuche durchgeführt; ich komme aus dem Bereich der Anwender, aus der Praxis und spreche hier über meine persönlichen Erfahrungen.
Ich werde so reden, wie mir der Schnabel gewachsen ist, wie ich es seit Anfang meiner beruflichen Laufbahn auf der Baustelle mit den Mitarbeitern dort pflege. Geradeheraus, klar und deutlich. Das ist dort notwendig, damit jeder versteht, was gemeint ist. Hier ist es vielleicht hilfreich Ihnen das näher zu bringen, worauf es mir ankommt.
Zunächst etwas zu meiner Person.
Ich habe in den Jahren 1974 bis 1978 an der Fachhochschule in Coburg Bauingenieurwesen studiert. In den Jahren danach sammelte ich bei einer großen international agierenden deutschen Baufirma, und einem mittelgroßen regional tätigen Unternehmen als Bauleiter auf Straßen- und Tiefbaubaustellen, auch beim Bau von Abwasserkanälen, Erfahrungen, die mir heute sehr zu gute kommen. Dinge, die man selbst gesehen hat, kann man später auch an ihren Auswirkungen erkennen.
Später wechselte ich dann in das Bauamt meiner Heimatstadt Erlenbach a. Main, einer Kleinstadt mit etwa 10.000 Einwohner. Dort entdeckte ich in der die Sorge um die unterirdische kommunale Infrastruktur meine Passion. Erfassung und Dokumentation der leitungsgebundenen Einrichtungen sowie Feststellung und Bewertung des Bau- und Betriebszustandes waren Ende der 80-er Jahre auf dem flachen Land noch nicht die Regel. Für mich und einige andere Kollegen in der näheren und weiteren Umgebung aber bereits ein Thema. In dieser Zeit traf ich mich regelmäßig mit Kollegen aus ganz Bayern in einer Arbeitsgruppe des bayerischen Gemeindetages, um zusammen mit der in Bayern bekannten AKDB praktikable Lösungen für Kanalinformationssysteme zu suchen. In den fünf Jahren als Vorsitzender dieser Arbeitsgruppe konnte ich auch auf diesem Gebiet wesentliche Erkenntnisse mitnehmen.
Ein weiteres wesentliches Schlüsselerlebnis war dann die Teilnahme an der „No Dig“ im Jahre 1989 in Hamburg. Dort hatte ich erstmals intensiven Kontakt zur Welt des grabenlosen Bauens und der unterirdischen Instandsetzung von Schäden im Kanal.
Dies und die Kenntnisse über den Bauzustand des Kanalnetzes meiner Heimatstadt, waren ein wesentlicher Grund dafür, dass es mich drei Jahre später reizte, aus der Sicherheit des öffentlichen Dienstes heraus in die vermeintliche „Unsicherheit“ der freien Wirtschaft zu wechseln. Inzwischen beschäftige ich mit seit fast 15 Jahren, zunächst als Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro, heute als Geschäftsführer und Teilhaber eines selbstständigen Büros, mit der Umsetzung der EÜV oder EKVO in meiner Heimat, dem bayerischen Untermain und dem benachbarten Hessen. (siehe Bild 1)
In dieser Zeit habe ich zusammen mit meinen Mitarbeitern die TV-Inspektionen von etwa 100 Verbands- und Ortsnetzen in einzelnen Netzlängen von wenigen hundert Metern bis zu mehr als 80 Kilometer vorbereitet, begleitet und ausgewertet. Die Gesamtlänge der an meinem Auge vorbeigegangenen Rohrleitungen, einschließlich der bereits beginnenden Wiederholungs und Abnahmeuntersuchungen, liegt bei etwa 2.000 km. Auf der Basis dieser Inspektionen haben wir inzwischen für die meisten unserer Auftraggeber Sanierungskonzepte entwickelt und, neben vielen, herkömmlich in offener Bauweise, erneuerter Strecken, etwa 60 bis 70 km an Kanalleitungen durch Roboter, Kurzliner oder Innenauskleidung, etwa 10 km davon mit Schlauchlinern, U-Linern und Wickelrohr, instand gesetzt.
Der überwiegende Teil unserer Kunden, Gemeinden von 1000 bis 15000 Einwohner und Abwasserverbände mit 25 bis 80 km eigenem Sammlernetz und Einzugsgebieten bis zu 50.000 Einwohnern, haben selbst keine technische Abteilung. Falls doch, dann sind diese Kollegen meist so umfassend gefordert, dass sie sich nur in Ausnahmefällen intensiv um ein Projekt und um das von uns angebotene Fachgebiet meistens gar nicht kümmern können. So ist es unsere Aufgabe unsere Kunden beim Betrieb der Abwassernetze zu unterstützen und Vorschläge zur Betreuung der Abwassernetze zu erarbeiten. Nur selten können wir auf der Seite der Auftraggeber von gleichem technischen Kenntnisstand ausgehen. Oft sind unsere Ansprechpartner die Bürgermeister oder Verbandsvorsitzenden selbst oder technisch nicht vorbelastete Verwaltungsleute. Das heißt, wir sind dann deren Abteilung für den Netzbetrieb.
Da helfen uns die hochwissenschaftlichen Erkenntnisse der Fachwelt sehr wenig. E-Moduli, mögliche Verfahren über die Prüfungen der Kennwerte, wie Biegefestigkeit, Ringsteifigkeit und dergleichen mehr und die Erforschung der Auswirkungen daraus bis zur x-ten Stelle nach dem Komma sind für die Kollegen in den Hochschulen oder den Bauämtern der großen Städte bedeutsame Größen. Für unsere Kunden sind das in den meisten Fällen böhmische Dörfer, deren Namen sie kaum aussprechen und deren Auswirkungen und Bedeutung sie nicht oder nur vage einschätzen oder beurteilen können. Dabei wird durch die vielfältigen Veröffentlichungen die Situation von Tag zu Tag eher komplizierter.
Isaac Newton hat Recht, wenn er sagt
“Sein und Wissen sind ein uferloses Meer. Je weiter wir vordringen, um so unermesslicher dehnt sich aus, was noch vor uns liegt; jeder Triumph des Wissens schließt hundert Bekenntnisse des Unwissens in sich.“
Draußen an der Front nutzt uns die Wissenschaft oft wenig. Was wir da brauchen sind eher die einfachen Beschreibungen komplexer Zusammenhänge. Sätze, so wie vor Jahren ein Bauleiter einer Sanierungsfirma es im Zusammenhang mit dem Einbau von Schlauchlinern mal auf den Punkt gebracht hat, in dem er sagte:
“Ist er drin, ist er rund, ist er hart, dann ist er gut.“
Dies ist, so meine ich, die Sprache, die auch fachlich nicht vorgebildete Kunden verstehen.
Überhaupt müssen wir draußen oft unkonventionelle Wege gehen, um vorwärts zu kommen. Wie das in unserem Fall aussieht, möchte ich an einigen Beispielen nachfolgend aufzeigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht alles und nicht alles vollständig vortragen kann, das würde glaube ich den Zeitrahmen sprengen. Ich beschränke mich auf ein paar mir wichtig und wesentlich erscheinende Punkte, wo wir aus bestimmten Gründen anders an die Aufgabe herangehen oder gegangen sind, als andere Kollegen, die sich mit dem gleichen Arbeitsgebiet beschäftigen.
Dabei werde ich eingehen auf:
- Die Wahl des Ausschreibungsverfahrens
- Das Aufmass bei der Reinigung von Kanälen
- Das Ordnungsprinzip – die Schacht- und Haltungsnummerierung
- Die Vorgaben an das eingesetzte Kamerasystem
- Die Untersuchung von Hausanschlüssen
- Auswertung der Ergebnisse
- Der Einfluss von Randbedingungen
- Anhang: Bilder, Grafiken
1. Die Wahl des Ausschreibungsverfahrens
Alles beginnt mit der Wahl des Ausschreibungsverfahrens. Dort, wo unsere Kunden zustimmen, haben wir von Anfang an alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der EÜV bzw. EKVO, aber auch später bei dem Einsatz der „No-Dig-Verfahren", beschränkt ausgeschrieben. War es der Wunsch des Auftraggebers, auch mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb.
Diese Vorgehensweise hat nach unserer Auffassung den wesentlichen Vorteil für unsere Kunden, dass wir für sie dadurch die Qualität der geforderten Leistung von vorneherein bestimmen und das erwartete Ergebnis wesentlich verbessern können. Ganz egal ob Reinigung und TV-Inspektion oder Reparatur- und Renovierungsarbeiten, dieser Weg ist, wenn man es nur will, immer gangbar. Dazu muss man nur die nötige Phantasie entwickeln.
So lässt die VOB im Teil A § 3 die Beschränkte Ausschreibung zu, wenn die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders wenn außergewöhnliche Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit (z. B. Erfahrung, technische Einrichtungen oder fachkundige Arbeitskräfte) erforderlich ist.
Dies nutzen wir.
Die außergewöhnliche Anforderung ergibt sich für uns allein schon daraus, weil wir solche Aufträge immer auch nutzen, um unseren Auftraggebern Angebotspreise für Not- und Havarieeinsätze zu sichern.
In einigen Fällen sind wir nach intensiver Beratung mit unseren Auftraggebern noch weiter gegangen und haben Ausschreibungen in einen Rahmenvertrag eingebunden. Ziel einer solcher Ausschreibung ist es, Angebotspreise ähnlich den bekannten Jahresprogrammen in Tief- und Straßenbau zu erhalten. Die per Ausschreibung erzielten Angebotspreise werden dann zu freihändigen Vergaben genutzt. Damit sind wir in der Lage unseren Kunden im Falle von akuten Problemen kurzfristig zu helfen. Ausschreibende Stellen für solche Arbeiten sind bisher immer die Verbände in Auftragsverwaltung für ihre Mitgliedsgemeinden gewesen.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
Als Folge häufiger Starkniederschläge stellt ein benachbarter Hausbesitzer regelmäßig Wasser in seinem Keller fest und zwar nicht als Folge von Rückstau, sondern durch die Kellerwand. Intensiv und direkt wird der Bürgermeister dieses kleinen Ortes mit 2000 Einwohnern mit dem Problem konfrontiert. Eine TV-Inspektion ergibt in dem unmittelbar am Keller vorbeiführenden Rohr, in dem der Bach fließt, klaffende Muffen und ausgebrochene Rohrteile. Was tun?
Über die Rahmenausschreibung kann der kostengünstigste Bieter für eine Innensanierung ermittelt und der Gemeinde innerhalb weniger Tage ein vergabereifer Vorschlag, orientiert an der Ausschreibung des Verbandes, unterbreitet werden. Die Gemeinde kann entscheiden. Kurze Zeit später ist der Auftrag erteilt und wenige Wochen später die Rohrstrecke saniert. Die
Gemeinde war schnell handlungsfähig.
Unter üblicher Vorgehensweise nach VOB und der strengste Beachtung aller üblichen Vergabepraktiken, immerhin handelte es sich hier um einen Auftrag von etwa 80.000 €, wäre zum Zeitpunkt der Fertigstellung vielleicht gerade mal der Ausschreibungszeitraum beendet gewesen.
Seit der letzten Ausgabe enthält die VOB entsprechende Paragrafen nach denen solche Rahmenverträge ausgeschrieben werden können.
Vor kurzem stellte ich mit Freuden fest, dass auch andere sich darüber Gedanken gemacht haben, dass in vielen Fällen ein zu großer Abstand zwischen dem Auftreten eines Problems und dessen Lösung liegen. In der Zeitschrift des bayerischen Städtetages Ausgabe 06/2004 habe ich gelesen, dass die Städte mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen fordern, dass sie unter anderem auch die Wertgrenzen für die freihändige und beschränkte Vergabe verändert haben wollen. Dort hat man gefordert, dass z.B. Aufträge im Tiefbau bis zu 300.000 € (bisher 125.000 €) ohne weitere Begründung beschränkt ausgeschrieben und Aufträge bis zu 30.000 € (bisher 10.000 €) sogar freihändig vergeben werden sollen. Sogar die Lockerung des Verhandlungsverbots wird dort gefordert.
Der Freistaat Bayern hat ab dem 1.1.2005 die geforderten Grenzen verbindlich anerkannt. So ist nun unser Weg, den wir oft mühsam und umfassend begründen mussten, unproblematisch und üblich geworden.
Nur am Rande sei erwähnt, Probleme bei der Abwicklung von Aufträgen zur TV-Inspektion oder bei der Instandsetzung der Kanäle hatten wir in den meisten Fällen nur dann, wenn wir mit öffentlichen Ausschreibungen arbeiten mussten. Nicht immer, aber immer öfter, könnte man sagen.
2. Das Aufmass bei der Reinigung von Kanälen
Auch bei der Abrechnung der Reinigung von Kanälen hat sich bei uns ein anderer Weg entwickelt, als bei den meisten im Lande. Wie es dazu gekommen sind, will ich kurz erzählen.
Als ich 1992 die Leitung des Projektes „Vollzug der Eigenüberwachung“ für meinen damaligen Arbeitgeber übernahm, musste ich auch bestehende Projekte und laufende Aufträge übernehmen und zu Ende führen. Abrechnungsbasis war damals eine Ausschreibung, bei der die zu reinigende Rohrlänge unter Berücksichtigung der Nennweiten in vorgegebenen Gruppen und der Verschmutzungsgrad in Prozent der Nennweite zu erfassen war. Diese Art der Ausschreibung war in unserem Büro der Standard. Ergänzend war in den Leistungsbeschreibungen vermerkt, dass Verschmutzungsgrade über 25 % vor weiterer Bearbeitung der Bauleitung zu melden und von dieser zu bestätigen sind.
Logisch, dass die höheren Verschmutzungsgrade immer wenn sie auftraten, vom Bauleiter hohe Flexibilität abforderten, weil er immer für solche Bestätigungen, egal ob am Telefon oder vor Ort bereit stehen musste. Zum zweiten führte dies dazu, dass die Massenmehrungen, ge
rade in den Positionen über 25% Verschmutzungsgrad, zur Erhöhung der Kosten führten. Immer wieder kam es vor, dass dadurch die veranschlagten Baukosten überschritten wurden. Rechtfertigungsprobleme bis hin zum Erklärungsnotstand gegenüber den ahnungslosen Auftraggebern waren die Folge.
Andererseits ist es ohne intensive Recherchen, deren Aufwand der eigentlichen Reinigung in nichts nachsteht, kaum möglich die Massen der Reinigung von vorneherein so im Griff zu behalten, dass man nachher im Rahmen der unproblematischen Schwankungsbreite von 10% nach VOB bleibt.
Auch uns ist es passiert, dass Über- und Unterschreitungen von mehr als 50% der Bausumme auftraten. Nach unten verläuft dies meist ohne Probleme, solange der Reiniger keine unerfüllbaren Nachforderungen stellt, weil sich das ganze unterhalb der Vergabesumme bewegt. Aber nach oben sieht das dann ganz anders aus, besonders wenn sich die Abrechnungskosten weit über der Auftragssumme einpendeln. Ich denke, dass alle Kollegen im Raum wissen, welchen Spaß man dann mit Auftraggebern haben kann.
Dieses Problem hat mich lange und intensiv beschäftigt, denn eine andere Ausschreibungsvariante sollte einerseits klar und eindeutig beschreibbar, für Auftraggeber und Auftragnehmer in gleicher Weise durchsichtig und prüfbar sein. Andererseits muss sie immer auch kalkulierbar bleiben und letztendlich belegbare und unstrittige Nachweise erbringen. Intensiv gefordert durch einen Bürgermeister einer hessischen Gemeinde, habe ich etwa 1995 folgende Vorgehensweise entwickelt, die wir seitdem in etwa nach folgenden einzelnen Positionen ausschreiben:
- Die Reinigung der Rohre, zusammengefasst in praktikablen Nennweitengruppen nach den vorhandenen Metern der Rohrlänge
- Der Aufwand für die tatsächliche Verschmutzung in den jeweiligen Rohren über die aus dem Kanal entnommene Menge an Reinigungsgut, das nach dem Absaugen im aufbereiteten Zustand im Reinigungsfahrzeug gewogen wird
- Das Zwischenlagern des Materials bis zur endgültigen Austrocknung auf einem befestigten und an die Abwassereinrichtung angeschlossenen Platz, je nach Vorgabe vom Auftraggeber oder Auftragnehmer bereitgestellt
- Das Entsorgen oder Wiederverwerten des Reinigungsmaterials, je nach Analyseergebnis. Gemindert um etwa 25 bis 40% des ursprünglichen Gewichts durch das herausgesickerte Wasser
Bevor Sie nun sagen, dass diese Vorgehensweise den Vorgaben des ATV-DVWK-M 197 „Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren“ in der Ausgabe vom Juni 2004 nicht entspricht, darf ich Ihnen sagen, dass Sie damit Recht haben. Dennoch erscheint uns unsere Methode praktikabler. Sie hat sich bei uns nun bald 10 Jahre in der Praxis bewährt.
Dazu einige Anmerkungen aus unserer Praxis:
Hatten wir früher immer wieder die Diskussion, sowohl mit dem Auftraggeber als auch mit dem Auftragnehmer, wie wir den Verschmutzungsgrad nachvollziehbar und belegbar bestimmen, ist dieses Problem heute für uns einfach gelöst. Das Gewicht an Reinigungssand, das der Unternehmer im Fahrzeug hat, auf dem Zwischenlager ablädt und später zur Endbehandlung bringt, wird gewogen und nach Gewicht vergütet.
Dadurch ist z.B. das Überziehen von Haltungen und damit das Erzeugen von hohen Verschmutzungsgraden in weiter unten liegenden Haltungen nicht mehr interessant. Denn bei unserem Verfahren ist es egal, aus welcher Haltung der Dreck abgesaugt wird. Das heißt, es ist für den Reiniger am einfachsten, wenn er das Material möglichst dort herausholt, wo er es findet.
Gerade in der Massenerfassung unterscheidet sich unsere Vorgehensweise doch stark von dem im Merkblatt M 197 beschriebenen Weg. Dort wird gefordert, dass das Aufmaß des Verschmutzungsgrades bei Rohren bis zur Nennweite DN 300 bis DN 800 einen Meter ober- und unterhalb des Schachtes im zu reinigenden Rohr durchgeführt werden soll. Bei größeren Nennweiten im Rohr in Abständen bis zu 20 Meter oder auch geringer.
Nun gestatten Sie mir, dass ich Ihnen dazu ein kleines Szenario beschreibe und in Bildern (siehe Fotos) darstelle:
- Wie Sie wissen, darf nach UVV einer allein ohne Sicherung nicht in den Kanal hinuntersteigen. Das ist in diesem Fall auch gar nicht wahrscheinlich, weil normalerweise ein Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers zusammen aufmessen.
- Weil das Ganze ja vor der Reinigung des Kanals stattfindet, müssen Personen gegen die Gefahren im Schacht (Gase) geschützt und gesichert werden.
- Weil die Messung im Rohr stattfindet und dieses in den allerseltensten Fällen auf Augenhöhe liegt, werden beide sich wohl ins Gerinne knien oder legen müssen, um in einem Meter Abstand vom Schacht aus messen zu können.
- Dort, wo viel Wasser läuft, ist eventuell auch eine Wasserrückhaltung erforderlich.
- Das ganze Verfahren wandert nun von Schacht zu Schacht.
Wenn ich diesen Aufwand sehe frage ich mich, ob das draußen jemand so durchführen wird. Wahrscheinlich wird das Verfahren so praktiziert wird, wie ich es selbst schon erlebt habe:
Der Reiniger erstellt beim Reinigen die Aufmaße und übergibt sie dem Auftraggeber oder der Bauleitung zur Anerkennung. Wenn es sich im Rahmen der Massenschätzung der ausschreibenden Stelle und der Vergabekosten bewegt, wird es bei den Auftraggebern nicht zu großen Diskussionen Anlass geben.
Da lobe ich mir unsere Variante, bei der ohne übertriebenen Aufwand mess-, wieg- und prüfbare Massen erzeugt werden.
Ein Ergebnis aus unserer Praxis in jüngster Vergangenheit:
Bei einem Ortsnetz mit der Gesamtlänge von 20,5 km in Nennweiten zwischen DN 150 und 1600 wurden 14 Tonnen an nassem Sand herausgesaugt. Nach Abzug des ausgeschriebenen und praktizierten Entwässerungsgrades ergibt sich daraus eine zu entsorgende Menge von etwa 6,5 m³ Reinigungssand.
Wenn ich nun die Masse, so wie sie sich nach dem Merkblatt M 197 unter der Annahme eines Verschmutzungsgrades von 5% errechnen würde, damit vergleiche (siehe Tabellen 1 und 2), käme ich auf eine Gesamtmasse von rund 316 m³, also nahezu auf die 50-fache Menge dessen, was der Auftragnehmer in unserem Fall tatsächlich nachweisen konnte und was letztlich vom Auftraggeber auch bezahlt werden musste.
Mit meinem Versuch unseren Weg über den Gelbdruck des M 197 in die Diskussion zu bringen, bin ich wie beigefügte Kopie der Rückantwort der Arbeitsgruppe zeigt, gescheitert. Gerade deshalb danke ich Herrn Jöckel ganz besonders, dass er mir im Rahmen dieses Seminars dafür eine Plattform geboten hat.
3. Das Ordnungsprinzip – die Schacht- und Haltungsnummerierung
Als wir vor etwa 15 Jahren damit begannen flächendeckend die Untersuchung von Kanälen durchzuführen, waren Kameratechnik und Wissensstand der TV-Inspekteure noch lange nicht auf dem Stand, auf den wir heute ganz selbstverständlich zugreifen können. Auch war das Merkblatt M 143, die Systematik der Datenerfassung, die Schadenskürzel usw. noch kein allgemeiner Standard. Dank unserer und der Erfahrung der von uns eingesetzten Inspekteure ist es uns gelungen, bereits damals so zu arbeiten, dass wir die erfassten Daten in die Zeit der fortschreitenden EDV-Standards retten konnten und dass uns diese auch heute noch ohne Probleme zugänglich sind.
Nun beginnen wir in einigen Gemeinden bereits mit der zweiten Runde der Inspektionen und immer noch können wir uns auf unser damals festgelegtes Ordnungsprinzip mit eindeutigen Schacht- und Haltungsnummern verlassen. Anders als in der Vorgehensweise nach ISY-Bau, wonach sich die Haltungsnummer immer aus der Nummer des obenliegenden Schachtes ergibt, bestimmen wir die Haltungsnummer so, dass die Abflussrichtung bereits aus der Tabelle erkennbar ist. Wir haben damit beste Erfahrungen gemacht.
Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen zwei Beispiele zeige, wo der ISY-Bau-Automatismus scheitert.
Fall 1: mehrere Leitungen von einem Schacht abgehend (Leitung getrennt )
(Klicken Sie auf die Skizze um sie groß zu sehen)
Hier versagt der Automatismus, weil der obenliegende Schacht zweimal Pate für die unterliegenden Haltungen sein müsste. Dieser Fall tritt häufig auf, bei Dükern, beim Übergang zu Druckleitungen, aber auch, wenn Leitungen wegen der topografischen Gegebenheiten aufgeteilt werden müssen, weil sie sonst z.B. über die Eroberfläche ragen oder Minderdeckung in Strassen bekämen
Fall 2: mehrere Leitungen von einem Schacht abgehend (Hochpunkt)

Auch hier versagt der Automatismus, weil der obenliegende Schacht zweimal Pate für die unterliegenden Haltungen sein müsste. Dieser Fall tritt bei uns im Bergland häufig auf, wenn sich schon allein wegen der topografischen Lage der Abfluss in verschiedene Richtungen ergibt.
4. Vorgaben an das eingesetzte Kamerasystem
Bei der Abfassung der Ausschreibung stellen wir an das eingesetzte Kamerasystem, außer den allgemein bekannten Bedingungen, zunächst keine konkreten Anforderungen. Weil wir im wesentlichen das Ergebnis und nicht unumstößlich den Weg dahin und schon gar nicht das eingesetzte Werkzeug festschreiben. Ob Kamerasysteme der Firmen JT-Elektronik, Rausch oder IBAK - wenn das Ergebnis stimmt, ist uns das immer recht.
Diese Art der offenen Ausschreibung hat dazu geführt, dass wir bereits kurze Zeit nach der Markteinführung auch Erfahrungen mit dem System „Panoramo“ machen konnten. Das durch die Fernsehberichte öffentlich vorgestellte System fasziniert und beeindruckt im ersten Moment jeden Betrachter, vor allem weil damit geworben wird, dass es dem bewertenden Ingenieur am Schreibtisch die Möglichkeit bietet Stellen anzusehen, die er vorher nicht beobachten
konnte. Jetzt kann er Muffen abschwenken, in Stutzen hineinschauen, Schäden nach vorne und nach hinten beobachten und vieles andere mehr.
Wer allerdings intensiver mit den Aufzeichnungen aus diesem System arbeitet, stößt auch auf die Schwachstellen.
Ich bin zu wenig Elektroniker, um zu bestätigen, was ich mittlerweile von mehreren Seiten - unabhängig voneinander - gehört habe. Es wird da gesagt, dass die Auflösung des Bildes bei Rissen bestimmter Breite zum Beispiel zu gering ist und diese dadurch nicht mehr dargestellt werden. Logisch erscheint das, aufgefallen ist es mir konkret nicht, weil man dazu unmittelbar davor oder danach eine Vergleichsuntersuchung durchführen müsste.
Mir persönlich ist jedoch aufgefallen, dass die Bewegung im Bild weg ist, weil man sich dann, wenn das Bild am Arbeitsplatz angehalten wird, lediglich in einem oder in einigen wenigen digitalen Fotos bewegt. Dagegen sieht man, wenn der Untersucher, bei der Befahrung mit der herkömmlichen Kamera diese anhält und die Muffe abschwenkt, sogar geringe Wasserbewegungen.
Weil viele der Kanäle, die wir inspizieren müssen, vor allem die meisten Verbindungssammler zwischen den Orten, entlang von Bächen und Flüssen liegen werden wir „Panoramo“ im Moment eher selten, besser gesagt, eigentlich gar nicht einsetzen. Trotzdem hoffe ich, dass die unverkennbar guten Ansätze des Systems verbessert und am Ende vielleicht in die herkömmlichen Kamera- und Aufzeichnungssysteme eingearbeitet werden.
5. Untersuchung von Hausanschlüssen
Die zusätzliche flächendeckende Untersuchung von Hausanschlüssen ist zur Zeit nicht unser vordringlichstes Thema. Mehrfach gestartete Versuche das Thema in die Diskussion und vielleicht in ähnlicher Form, wie z.B. bei den Stadtwerken in Göttingen im Zuge gemeinsamer Vorgehensweise ins Rollen zu bringen, scheiterten daran, dass in vielen der kleinen Gemeinden die Zeit dafür noch nicht reif zu sein scheint.
“Warum sollen wir uns heute Probleme mit den Hausanschlüssen an den Hals hängen, wenn uns das nur Geld kostet und zusätzlich auch noch Ärger mit den Hauseigentümern bringt.“
So oder so ähnlich lauten die Antworten der Verantwortlichen dann meist. Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt. Anders als bei den Geschäftsführern der großen Stadtwerke, sind Bürgermeister auch auf die Wahlstimmen der Hauseigentümer angewiesen, auf dem flachen Land mehr, als in den großen Städten..
Was wir mittlerweile ohne Probleme durchsetzen können ist die Untersuchung der Anschlüsse im Bereich von geplanten Bau- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Dort sieht auch der Bürger ein, dass es von Bedeutung sein kann, wenn man über den Bauzustand der Anschlüsse ebenso Bescheid weiß, wie über den Zustand der Hauptkanäle. Außerdem erstreckt sich die Untersuchung in den meisten Fällen auf die Teile des Anschlusses, die im öffentlichen Grund liegen,
und so zahlt der öffentliche Netzbetreiber die Rechnung, weil nach den Satzungen in den meisten Fällen die Gemeinden im öffentlichen Bereich für die Anschlussleitungen zuständig sind.
Für fatal halte ich es, wenn vor und hinter der Grenze andere Inspekteure tätig sind. Noch fataler ist es jedoch, wenn die öffentlichen Netzbetreiber erst als Zweiter über die privaten Netze informiert werden, wenn sie also erst nach Bearbeitung und Bewertung einen Zustandsbericht erhalten. Ich will niemanden zu nahe treten, aber schließlich kennt doch fast jeder jemanden, der ihm einen Gefallen tun und einen dichten Kanal attestieren könnte.
Weil aber jede Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied, ist auch jedes Kanalsystem nur dann dicht, wenn auch der letzte Hausanschluss dicht ist. Deshalb sehe ich hier eine absolute Verpflichtung der öffentlichen Netzbetreiber über den eigenen Tellerrand zu schauen und sich auch über die Hausanschlüsse im privaten Bereich Informationen zu verschaffen.
Doch steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Vielleicht werden wir es irgendwann noch in die Tat umsetzen können, dass auch die Anschlüsse in gemeinsamen Aufträgen untersucht werden. Das Warten auf die Initiative der Privaten dauert aber zu lange. Als Vorstufe zu der gemeinsamen Inspektion, bieten wir deshalb über die Verbände und Gemeinden Hilfe bei Havarien an. Dies schafft Vertrauen und unterstützt unsere Bemühungen zur gemeinsamen Umsetzung der Inspektion von Hausanschlüssen.
Wesentliche Hilfe dafür muss aber von den Herstellern der Kamerasysteme kommen. Wir wissen, dass auf dem flachen Land die Zugänglichkeit zu den Grundleitungen nicht immer einfach ist. Schächte sind eher selten, Reinigungsöffnungen in Kellern nahezu der Glücksfall. Deshalb wird es immer wichtiger aus den unmöglichsten Zugangsöffnungen heraus das System komplett anfahren zu können. Die „Lindauer Schere“ der Firma JT-Elektronik GmbH ist dabei ein wichtige Hilfe, weil damit auch abzweigende Leitungen gesteuert angefahren werden können.
6. Auswertung der Inspektionsergebnisse
Womit wir nun beim Thema „Auswertung der Ergebnisse“wären. Hier arbeiten wir in zwei Phasen. Nach der Übernahme der Daten aus dem Inspektionsfahrzeug werden diese in ein Kanalinformationssystem eingearbeitet. Dabei kontrollieren wir die Bildaufzeichnung intensiv nach und versuchen uns auch Informationen zugänglich zu machen, die nicht über das Kürzelsystem nach M 143 erfasst und gespeichert werden können, folglich auch nicht absolut ISY-Bau-kompatibel sind. Mit diesen Informationen sind wir in kurzer Zeit nach Datenübernahme in der Lage unsere Kunden beim Betrieb ihres Netzes zu unterstützen.
Schäden mit besonderer Ausprägung und Häufigkeit werden ohne weiteren Verzug lokalisiert und zur Instandsetzung vorgeschlagen. Hier hilft uns wieder der Rahmenauftrag zur Instandsetzung, den ich ganz zu Anfang schon mal erwähnt habe.
Die weitere Umsetzung von der Datenerfassung bis zur Präsentation der Ergebnisse in den politischen Entscheidungsgremien, den Stadt- und Gemeinderäten, den Ausschüssen und Verbandsversammlungen erfordert dann weit mehr Zeit, weil dazu weitergehende Recherchen
von über den Bauzustand des Kanalnetzes hinausgehenden Informationen notwendig sind. Doch darauf möchte ich hier nicht weiter eingehen, weil das bei uns im Büro sicher nicht anders gehandhabt wird, als überall sonst im Lande.
Gestatten Sie mir dazu doch noch einen Hinweis in eigener Sache. Ich bin seit über 15 Jahren in diesem Metier tätig und unsere „Mutter“, das Ingenieurbüro Jung, besteht seit weit mehr als 40 Jahren. Dennoch haben wir uns entschlossen unsere Büros zusammen nach DIN EN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Nicht weil wir glauben, dass wir dadurch gescheiter werden, nicht weil unsere bisherigen Kunden, die uns alle gut kennen, dies fordern, sondern weil wir wissen und in eigenem Erleben erfahren haben, dass manche Auftraggeber, besonders solche, die eigene Bauämter haben, ihre Entscheidung zur Qualität der ausgewählten Büros und damit Aufträge von diesem Zertifikat abhängig machen. Ob dies gut oder schlecht ist, will ich hier nicht kommentieren.
Doch es gibt da noch weitere Stufen der, gestatten Sie mir diesen saloppen Ausdruck, „Zertomanie“, die mir darüber hinaus noch Sorge bereiten.
Ob es sich auf Dauer umgehen lässt, dass wir in unserer Lage einen „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ beschäftigen müssen, wird die Zukunft zeigen. Ob wir uns das leisten können, müssen wir zur gegebenen Zeit selbst entscheiden. Schade finde ich jedoch, dass man nicht, wie in vielen anderen Bereichen auch, hier Übergangsregelungen gefunden hat, die es Leuten mit nachgewiesener Erfahrung möglich gemacht hätte, sich in diese, wie ich glaube, sinnvolle Regelung mit einzubringen und z.B. über einen entsprechenden Nachweis ohne lange Zusatzausbildung zertifizieren zu lassen.
Sicher gibt es neben uns noch mehr Kollegen, die bei der Größe ihres Büros gar nicht in der Lage sind, auf den Inhaber selbst oder auf wichtige Mitarbeiter längere Zeit zu verzichten, unabhängig davon, ob sie die Kosten für den Lehrgang aufbringen können.
7. Der Einfluss von Randbedingungen
Bei der Ausarbeitung des Gesamtberichtes halte ich es für sehr wichtig auch auf erkennbare Randbedingungen einzugehen. Ich möchte hier nicht auf alle Möglichkeiten eingehen, die das Ergebnis der Zustandsbewertung und der Instandsetzungsstrategie beeinflussen können. Dazu zählen der Generalentwässerungsplan und die Prüfung der hydraulische Leistungsfähigkeit der instandzusetzenden Kanäle, die Lage der Kanäle in den Wasserschutzgebieten, der Zustand und die Bedeutung der Strasse, die Nachbarschaft zu anderen Leitungen und andere mehr. Doch was oft übersehen wird ist die Qualität des Abwassers.
Was leitet wer in welcher Konzentration ein oder durch.
Gestatten Sie mir dazu, auf eine Besonderheit hinweisen, die uns in den letzten Monaten einige Male beschäftigt hat. Nicht allein die allgemein bekannten Industrie- und Gewerbezweige, die Abwasser in bestimmten Zusammensetzungen bringen und deshalb zu einer Vorbehandlung, wie z.B. den jedermann bekannten Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheidern, nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gezwungen sind das Problem. Aufgefallen sind uns
Betriebe, an die im allgemeinen niemand denkt.
Dazu ein Beispiel aus jüngster betriebsinterner Erfahrung:
Bei der Durchführung der Eingehenden Sichtprüfung im Netz eines unserer Kunden wird ein Stahlbetonrohrkanal DN 600, Gesamtlänge ca. 350 m befahren.
Ergebnis:
Der Kanal, Bauzeit Anfang der 80-er Jahre, ist in der Sohle sehr stark angegriffen. Im Anschlussschacht an den weiterführende Kanal ist ein Absturz von etwa 50 cm. In der Sohle dieses Schachtes ist bereits ein Loch entstanden, durch das Abwasser austreten kann.
Was war passiert: Am Ende des Kanals war ein Gewerbebetrieb angeschlossen, der mittlerweile seine Arbeit eingestellt hat. Eine industriell arbeitende Großbäckerei hat über Jahre hinweg, als einziger Nutzer dieses Kanals, vermutlich stark mit Säuren belastetes, wahrscheinlich dazu noch heißes Abwasser eingeleitet. Diese Säuren haben den Kanal, wie sie aus den Bildern sehen können, stark beschädigt. Hätte die Einleitung länger gedauert, wäre der Kanal heute mit ziemlicher Sicherheit total zerstört.
Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung reagierten überrascht. Was kann ein Brotbäcker schon einleiten, was einem Kanal aus Betonrohren gefährlich werden kann, war deren spontane Meinung. Für uns ist dies mittlerweile kein Einzelfall mehr. Allerdings sind solche Schädigungen selten in der Ausprägung feststellbar und nachzuweisen. In den allermeisten Fällen vermischt sich das abgeleitete Abwasser aus solchen Betrieben unmittelbar nach der Einleitestelle mit dem häuslichen Abwasser. Deshalb ist es nicht immer möglich solche Schäden einem Betrieb direkt und ausschließlich zuzuordnen
Was mir dabei auffällt ist die Tatsache, wie wenig sich die Netzbetreiber um die von ihnen selbst erlassenen Satzungen kümmern. Die hat man halt, weil alle sie haben, weil das so üblich ist, weil es gesetzliche Vorgaben gibt oder warum auch immer. Man verwendet die von den Fachbehörden ausgearbeitete Mustersatzung, damit fühlt man sich sicherer vor gerichtlichen Auseinandersetzungen und glaubt sich, wenn es doch zum Rechtsstreit kommt, besser geschützt. Hinzu kommt, dass die Überwachung der Gewerbebetriebe Ärger macht, weil man da die guten Freunde der Gemeinde, die Gewerbesteuerzahler, belästigen muss.
In gewisser Weise verstehe ich das. Weil zu wenige sich mit der Materie intensiv befassen, auch die übergeordneten Behörden nicht, ist das, was von dort als Hilfe angeboten wird, dann wieder so, dass es kaum einer der Vor-Ort-Tätigen versteht. Entweder ist es in der schwer verständlichen Sprache der Verwaltung, dem Beamtendeutsch verfasst, oder in technischem Deutsch, hochwissenschaftlich untermauert, was in diesem Fall für die Mitarbeiter in den Gemeinden genauso unverständlich ist. Immer wieder höre ich von den Kollegen in den kommunalen Bauämtern die Aussage:
„Ich fühle mich da von den Fachbehörden völlig alleine gelassen.“
Nun lese ich, dass sich in Bayern der DWA Landesverband zusammen mit dem Landesamt für Wasserwirtschaft dieser Problematik annimmt. Man will den Kommunen einen Leitfaden an die
Hand geben und zeigen wie ein Abwasserkataster aussehen soll. Im Mitgliederbrief des DWA Landesverbandes Bayern steht dazu:
“Dabei soll besonders den mittleren und kleinen Kommunen eine praxisnahe Arbeitshilfe an die Hand gegeben werden, die ihnen den Einstieg ohne übertriebenen Aufwand erleichtert und Hinweise zu Form, Aufbau, Inhalt und Pflege eines Abwasserkatasters gibt.“
Es wäre schön, wenn das in Erfüllung geht, was der Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft dazu schreibt:
„Wir hoffen damit, vielen Betreibern den Einstieg ins Abwasserkataster zu erleichtern.“
Ich wünsche mir, dass die Begriffe Einstieg und erleichtern zutreffen mögen, denn das Abwasserkataster ist für den Erhalt der Kanalnetze sehr wichtig.
Zusammenfassung und Ergebnis
Damit komme ich nun zum Ende meiner Ausführungen. Allerdings möchte ich nicht schließen, ohne darauf hinzuweisen, dass es nicht meine Absicht war Behörden und Institutionen und deren Vorschriften und schon gar nicht jemandem persönlich zu nahe treten und deren oder dessen Arbeit in Misskredit bringen. Ich wollte eigentlich ganz einfach einmal auf Probleme draußen auf dem flachen Land und in den kleinen Büros hinweisen.
Ich hoffe, es ist mir gelungen Ihnen zu zeigen, dass es in der Tat hier manchmal notwendig ist anders zu arbeiten und auch mal fünf gerade sein zu lassen. Dass es wichtig ist pragmatisch und zielgerichtet daran zu arbeiten, was unser aller Bestreben sein muss:
Dem Ziel dichte Abwasserkanäle zum Schutz unserer Umwelt und zur Vorsorge für die folgenden Generationen näher zu kommen, auch wenn auf dem Weg dorthin nicht immer und in aller Vollständigkeit die Vorschriften und Regeln beachtet werden oder werden können.
Ein weiser Mann hat mal gesagt:
Wer Vorschriften sinnvoll umgeht, geht sinnvoll damit um.
Wenn ´s zum Ziel führt, warum nicht.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld.
Anhang: Bilder, Grafiken


Bilder 1 bis 3: Aufmass des Verschmutzungsgrades nach M 197

Säureangriff in der Sohle, Rohrwand stark geschädigt

Lochfraß in der Sohle, Abwasseraustritt möglich
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