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Qualitätsprüfung beim Bau von Abwasserkanälen
Auf den Auftraggeber kommt es an
Aus unserer täglichen Praxis wissen wir,
dass
Kommunen und Verbände Aufträge zum Bau
von neuen Kanälen erteilen. Dabei werden riesige Summen, mehr als
den meisten lieb ist, unter der Erde vergraben.
Doch dann, ganz zum Schluss der Maßnahmen
übermannt so manchen unserer Kunden der absolute Wille zum Sparen.
"Die TV-Inspektion zur Abnahme, dieses
Geld, meist weit weniger als 1% der Baukosten, das können wir uns
doch sparen!" lautet oft die Aussage der am Bau Beteiligten, leider
vielfach auch der Fachleute, der Kolleginnen und Kollegen die die
Maßnahme direkt betreuen.
Nicht umsonst empfehlen die Fachbehörden,
das Landesamt für Wasserwirtschaft und Wasserwirtschaftsämter, in
Bayern seit längerem neben der Dichtheitsprüfung auch die optische
Prüfung einzusetzen. In einem Schreiben aus dem Jahre 1998 heißt
es:
"Das LfW ist der Meinung, dass
für Kanäle, die bei der Neubauabnahme die optische Prüfung und die
Dichtheitsprüfung bestanden haben, bei der Gewährleistungsabnahme
eine optische Prüfung genügt. Die Sichtprüfung zur Gewährleistungsabnahme
ermöglicht auch eine Aussage über die Dichtheit, wenn optisch keine
Schäden feststellbar sind. Es ist unwahrscheinlich, dass ein bei
der Neubauabnahme nachweislich dichter Kanal innerhalb der Gewährleistungsfrist
undicht wird, ohne dass es optisch festgestellt werden kann. Ob
sich seit der Inbetriebnahme der Kanalzustand geändert hat, lässt
sich dann durch einen Vergleich mit den alten Videoaufzeichnungen
klären. (Autor: Bucksteeg Ltd. Baudirektor"
Mindestens genauso schlimm ist es die
Qualitätsprüfung per Auftrag dem ausführenden Bauunternehmer zu
übertragen, damit er sich den Prüfer "seines Vertrauens" auswählen
kann und durch die allgemeine Umlage sogar noch daran partizipiert.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Trennen Sie Druckprüfung und Optische Abnahme
der Bauleistung von der Bauausführung
- Suchen Sie sich ein Büro, am Besten uns,
dass die Abnahme der Bauarbeiten (Druckprüfung und TV-Inspektion)
für Sie vorbereitet, durchführen lässt und auswertet
- Führen Sie immer eine Bauabnahme und eine
Gewährleistungsabnahme durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse
mit den modernsten Möglichkeiten
Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren
haben gezeigt, dass, gerade in Zeiten niedriger Baupreise und ruinösem
Wettbewerb, es immer häufiger erforderlich war für unsere Kunden,
für Sie, Sünden der Bauausführung aufzudecken. In vielen Fällen
konnten wir dank unserer Erfahrung erreichen, dass Nacharbeiten
ausgeführt, Gewährleistungszeiträume verlängert oder Preisnachlässe
gegeben werden mussten.
Die Haltungslänge
Wieviel Genauigkeit ist möglich
und sinnvoll
Die Haltungslänge eines Kanales ist definiert
:
nach DIN 18306 Abschnitt 5. Dort
heißt es:
Bei Abrechnung nach Längenmass werden die
Achslängen zugrunde gelegt.
nach DIN 2425 Teil 4. Dort heißt
es im Abschnitt 4.2.2.2 Lageplan der Kanalisationen:
Haltungslänge bezogen Schachtdeckelmitte
oder in Sonderfällen auf Bauwerksaußen- oder -innenkante"
Sicher würde das Durchsuchen weiterer
Normen und Vorschriften noch andere Definitionen ergeben, doch als
Einstieg für den nachfolgend geführten Nachweis soll dies hier ausreichen.
Der allgemeine Begriff "Haltungslänge"
beim Einsatz von GIS-Systemen kann zu einer ganzen Reihe von unterschiedlichen
Ergebnissen führen. Je nach dem wer mißt, rechnet oder aufzeichnet.
Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht anhand eines konkreten Beispiels
einer Haltung zwischen zwei anderen Haltungen die diversen Möglichkeiten
der Berechnung oder Messung und der daraus resultierenden Ergebnisse
aufzuzeigen.
Zugegeben, das Beispiel ist kein
echtes Projekt, es könnte aber so vorkommen, wie jeder der aus der
Praxis kommt, unschwer feststellen wird.
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Plan aus dem GIS-System Magellan ergänzt mit AUTOCAD
Klicken Sie bitte auf den Plan um ihn größer zu
sehen!
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Berechnungs- und Erfassungsvarianten zur Haltungslänge
Zum Vergleich werden nun nachfolgend die verschiedenen
Varianten der Erfassung der Haltungslänge aufgezeigt. Als Beispiel
dient dazu die Haltung zwischen den Schächten 734 und 735:
a) die tachymetrische Vermessung der Deckelmittekoordinaten.
In 2-D (x- und y) ergibt sich aus unserem Beispiel
je nach Drehung des Konus und der sich daraus ergebenden Stellung
der Deckel zur Rohrachse eine Haltungslänge von : 49,44 bis 50,26
m
Dabei ist jedoch zu beachten, dass aus Darstellungsgründen
eine Schachtnennweite von 2,0 m gewählt wurde. Bei geringerem Schachtdurchmesser
liegen die Längen nahe beieinander
In 3-D (x, y und Höhe) errechnet sich im gleichen
Beispiel eine Haltungslänge von: 49,57 m
Das ist die Länge, die das verwendete Grafikprogramm
dann als Haltungslänge definiert.
Schon daraus entsteht eine Differenz von 0,13 bis
fast 0,70 m.
In vielen Fällen wird die tachymetrische Vermessung
als die genaueste Variante eingeordnet. Doch auch sie ist abhängig
von weitergehenden Messungen, speziell der von der Tiefe des Schachtes
und der Genauigkeit mit der diese erfasst wird.
b) die tachymetrische Vermessung der Schachtmittekoordinaten
In 2-D (x- und y) ergibt sich aus unserem Beispiel
eine Haltungslänge von : 49,49 m
In 3-D (x-, y und Höhe) ergibt sich aus unserem Beispiel
eine Haltungslänge von: 49,44 m
c) die TV-Inspektion nach ISY-Bau
Die Messung beginnt am Rohranfang. Der Anfangsschacht
wird mit der Hälfte seines Durchmessers negativ davorgestellt und
später zur gemessenen Länge dazu addiert. Am Endschacht wird bis
zur Schachtmitte durchgefahren. In unserem Beispiel wäre diese Länge
etwa 50,20 m. Dies ist logisch, weil die Rohrlänge ebenfalls in
3-D gefahren wird.
d) Aufmass zur Bestandserfassung mit dem
Messrad oder Bandmass
Gemessen von Deckelmitte zu Deckelmitte über die Straßengradiente
oder mit dem Bandmass. In unserem Beispiel ergibt sich daraus eine
Länge von 49,48 m
d) der Bauleiter beim Aufmass
Er errechnet die Haltungslänge aus Rohrlänge zuzüglich
dem jeweils halben Schachtdurchmesser. Diese Länge müsste identisch
sein mit der Länge die bei der TV-Befahrung ermittelt wird. Dass
dies nicht immer so ist, zeigt die Erfahrung...
Die vorstehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Das Beispiel soll jedoch zeigen, wie weit im
Extremfall die Längen auseinanderliegen können. Je nach Definition
hat jedes erfasste Maß seine Richtigkeit.
Welches Maß für die Haltungslänge soll dann in der
Datenbank festgeschrieben werden? Was ist nun richtig oder falsch?
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